L 11 Ka 111/96•Landessozialgericht NRW, 1997-07-02, L 11 Ka 111/96
Landessozialgericht NRW, 1997-07-02, L 11 Ka 111/96
L 11 Ka 111/96Sozialversicherungsgericht02.07.1997
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 11 Ka 111/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-07-02
Aktenzeichen: L 11 Ka 111/96
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:1997:0702.L11KA111.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 15.05.1996 abgeändert. Unter Aufhebung des Beschlusses des Beklagten vom 29.3.1995 und der Bescheide des Zulassungsausschusses für Vertragsärzte K. vom 27.10.1993/5.4.1994 wird der Kläger als Arzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit Sitz in B. zugelassen. Die Zulassung erfolgt unter der Bedingung der Beendigung der Zulassung des Klägers in F. binnen drei Monaten nach Rechtskraft dieses Urteils und endet, wenn der Kläger die vertragärztliche Tätigkeit bis zum gleichen Zeitpunkt nicht aufnimmt. Der Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten des Klägers für beide Rechtszüge zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
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