L 16 P 9/97•Landessozialgericht NRW, 1997-09-11, L 16 P 9/97
Landessozialgericht NRW, 1997-09-11, L 16 P 9/97
L 16 P 9/97Sozialversicherungsgericht11.09.1997
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 16 P 9/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-09-11
Aktenzeichen: L 16 P 9/97
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:1997:0911.L16P9.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Senat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 02.12.1996 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen .
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