L 10 Vs 141/94•Landessozialgericht NRW, 1997-10-22, L 10 Vs 141/94
Landessozialgericht NRW, 1997-10-22, L 10 Vs 141/94
L 10 Vs 141/94Sozialversicherungsgericht22.10.1997
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 10 Vs 141/94 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-10-22
Aktenzeichen: L 10 Vs 141/94
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:1997:1022.L10VS141.94.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 30. Juni 1994 abgeändert. Der Beklagte wird unter weiterer Abänderung der Bescheide vom 10. März und 04. Juni 1992 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 21. Oktober 1992 verurteilt, den Grad der Behinderung für die Zeit ab 01. März 1996 mit 80 festzustellen. Im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die dem Kläger entstandenen Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens zu einem Viertel, für das Berufungsverfahren sind keine Kosten zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.