L 2 BU 82/97•Landessozialgericht NRW, 1997-10-27, L 2 BU 82/97
Landessozialgericht NRW, 1997-10-27, L 2 BU 82/97
L 2 BU 82/97Sozialversicherungsgericht27.10.1997
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 2 BU 82/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-10-27
Aktenzeichen: L 2 BU 82/97
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:1997:1027.L2BU82.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Senat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 6. Dezember 1995 wird zurückgewiesen. Auf die Klage wird die Beklagte unter Aufhebung ihres Bescheides vom 16. Juni 1997 verurteilt, dem Kläger wegen einer chronischen obstruktiven Emphysembronchitis nach § 551 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung Verletztenrente nach einer MdE um 20 % ab 17. Mai 1989 und nach einer MdE um 30 % ab 16. März 1993 zu gewähren. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers im zweiten Rechtszug. Ansonsten sind außergerichtliche Kosten nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.