L 6 V 17/94•Landessozialgericht NRW, 1997-12-02, L 6 V 17/94
Landessozialgericht NRW, 1997-12-02, L 6 V 17/94
L 6 V 17/94Sozialversicherungsgericht02.12.1997
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 6 V 17/94 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-12-02
Aktenzeichen: L 6 V 17/94
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:1997:1202.L6V17.94.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 24. November 1993 abgeändert. Der Beklagte wird unter entsprechender Abänderung der Bescheide vom 25. Januar und 23. November 1989 sowie 13. Mai und 03. November 1992 verurteilt, dem Kläger ab Februar 1978 Berufsschadensausgleich unter Berücksichtigung des Einkommens eines technischen Angestellten der Leistungsgruppe II im Wirtschaftsbereich "Mineralölverarbeitung" als Vergleichseinkommen zu gewähren. Der Beklagte hat dem Kläger die außergerichtlichen Kosten in beiden Rechtszügen zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.
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