Landessozialgericht NRW, 1998-01-16, L 14 J 70/97

L 14 J 70/97Sozialversicherungsgericht16.01.1998

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 14 J 70/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-01-16

Aktenzeichen: L 14 J 70/97

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:1998:0116.L14J70.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Senat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 31. Januar 1997 abgeändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 17.03.1995 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 12.12.1995 verurteilt, der Klägerin Altersruhegeld ab 01. Juli 1990 nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren. Die Beklagte hat der Klägerin die außergerichtlichen Kosten beider Rechtszüge zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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