L 14 J 70/97•Landessozialgericht NRW, 1998-01-16, L 14 J 70/97
Landessozialgericht NRW, 1998-01-16, L 14 J 70/97
L 14 J 70/97Sozialversicherungsgericht16.01.1998
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 14 J 70/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-01-16
Aktenzeichen: L 14 J 70/97
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:1998:0116.L14J70.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 31. Januar 1997 abgeändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 17.03.1995 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 12.12.1995 verurteilt, der Klägerin Altersruhegeld ab 01. Juli 1990 nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren. Die Beklagte hat der Klägerin die außergerichtlichen Kosten beider Rechtszüge zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.