L 5 SKr 30/97•Landessozialgericht NRW, 1998-02-16, L 5 SKr 30/97
Landessozialgericht NRW, 1998-02-16, L 5 SKr 30/97
L 5 SKr 30/97Sozialversicherungsgericht16.02.1998
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 5 SKr 30/97 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1998-02-16
Aktenzeichen: L 5 SKr 30/97
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:1998:0216.L5SKR30.97.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Münster vom 14.11.1997 abgeändert. Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, der Antragstellerin bis zur Entscheidung in der Hauptsache eine Antidekubitusmatratze zur Verfügung zu stellen. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten der Antragstellerin aus beiden Rechtszügen.
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