L 2 SKn 18/97•Landessozialgericht NRW, 1998-02-20, L 2 SKn 18/97
Landessozialgericht NRW, 1998-02-20, L 2 SKn 18/97
L 2 SKn 18/97Sozialversicherungsgericht20.02.1998
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 2 SKn 18/97 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1998-02-20
Aktenzeichen: L 2 SKn 18/97
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:1998:0220.L2SKN18.97.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 27. Oktober 1997 geändert. Der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten.
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