Landessozialgericht NRW, 1998-04-28, L 5 KR 27/96

L 5 KR 27/96Sozialversicherungsgericht28.04.1998

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 5 KR 27/96 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-04-28

Aktenzeichen: L 5 KR 27/96

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:1998:0428.L5KR27.96.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Senat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 04.12.1995 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die durch die Anrufung des unzuständigen Gerichts entstandenen Kosten; im übrigen sind Kosten nicht zu erstatten.

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