L 5 KR 27/96•Landessozialgericht NRW, 1998-04-28, L 5 KR 27/96
Landessozialgericht NRW, 1998-04-28, L 5 KR 27/96
L 5 KR 27/96Sozialversicherungsgericht28.04.1998
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 5 KR 27/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-04-28
Aktenzeichen: L 5 KR 27/96
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:1998:0428.L5KR27.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 04.12.1995 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die durch die Anrufung des unzuständigen Gerichts entstandenen Kosten; im übrigen sind Kosten nicht zu erstatten.
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