L 6 V 151/95•Landessozialgericht NRW, 1998-06-09, L 6 V 151/95
Landessozialgericht NRW, 1998-06-09, L 6 V 151/95
L 6 V 151/95Sozialversicherungsgericht09.06.1998
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 6 V 151/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-06-09
Aktenzeichen: L 6 V 151/95
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:1998:0609.L6V151.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 21. Juni 1995 abgeändert. Der Beklagte wird unter Abänderung der Bescheide vom 24. September 1991 und 30. April 1992 verurteilt, der Klägerin unter Anerkennung von "Endogene Psychose, seit April 1994 im chronifizierten Endzustand", Versorgung für den Zeitraum von April 1991 bis März 1994 nach einem Grad der MdE um 75 v.H. und ab April 1994 nach einemsolchen von 100 v.H. zu gewähren. Die weitergehende Klage wird abgewiesen. Im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Der Beklagte hat der Klägerin die außergerichtlichenKosten in beiden Rechtszügen zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
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