L 11 KA 181/97•Landessozialgericht NRW, 1998-09-09, L 11 KA 181/97
Landessozialgericht NRW, 1998-09-09, L 11 KA 181/97
L 11 KA 181/97Sozialversicherungsgericht09.09.1998
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 11 KA 181/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-09-09
Aktenzeichen: L 11 KA 181/97
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:1998:0909.L11KA181.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 17.10.1995 wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die außergerichtlichen Kosten der Beklagten im Klage-, Berufungs- und Revisionsverfahren zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.
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