L 18 KN 17/97•Landessozialgericht NRW, 1998-11-17, L 18 KN 17/97
Landessozialgericht NRW, 1998-11-17, L 18 KN 17/97
L 18 KN 17/97Sozialversicherungsgericht17.11.1998
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 18 KN 17/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-11-17
Aktenzeichen: L 18 KN 17/97
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:1998:1117.L18KN17.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Köln vom 30.12.1996 geändert. Die Beklagte wird unter Änderung ihres Bescheides vom 05.10.1993 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 27.10.1994 verurteilt, dem Kläger Rente wegen Berufsunfähigkeit ab 01.03.1997 zu gewähren. Die Beklagte trägt die dem Kläger im 2. Rechtszug entstandenen notwendigen außergerichtlichen Kosten. Im übrigen sind Kosten nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.
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