Landessozialgericht NRW, 1998-11-18, L 13 RJ 16/98

L 13 RJ 16/98Sozialversicherungsgericht18.11.1998

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 13 RJ 16/98 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1998-11-18

Aktenzeichen: L 13 RJ 16/98

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:1998:1118.L13RJ16.98.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 13. Senat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 07. April 1998 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im zweiten Rechtszug nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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