L 10 V 7/96•Landessozialgericht NRW, 1998-11-25, L 10 V 7/96
Landessozialgericht NRW, 1998-11-25, L 10 V 7/96
L 10 V 7/96Sozialversicherungsgericht25.11.1998
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 10 V 7/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-11-25
Aktenzeichen: L 10 V 7/96
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:1998:1125.L10V7.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 13. Dezember 1995 abgeändert. Der Beklagte wird unter entsprechender Abänderung des Bescheides vom 09. September 1993 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 15. September 1994 verurteilt, den Bescheid vom 18. April 1980 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 24. September 1980 zurückzunehmen und den Rechtsnachfolgerinnen der Klägerin vom 01. Januar 1987 bis 30. November 1997 Witwenbeihilfe zu gewähren. Der Beklagte hat außergerichtliche Kosten für das gesamte Verfahren zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
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