L 4 B 8/99•Landessozialgericht NRW, 1999-09-10, L 4 B 8/99
Landessozialgericht NRW, 1999-09-10, L 4 B 8/99
L 4 B 8/99Sozialversicherungsgericht10.09.1999
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 4 B 8/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-09-10
Aktenzeichen: L 4 B 8/99
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:1999:0910.L4B8.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 16.11.1998 geändert. Die Entschädigung des Antragstellers wird auf 174,00 DM festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.