L 11 KA 69/99•Landessozialgericht NRW, 1999-09-15, L 11 KA 69/99
Landessozialgericht NRW, 1999-09-15, L 11 KA 69/99
L 11 KA 69/99Sozialversicherungsgericht15.09.1999
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 11 KA 69/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-09-15
Aktenzeichen: L 11 KA 69/99
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:1999:0915.L11KA69.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 17.03.1999 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die außergerichtlichen Kosten des Beklagten auch für das Berufungsverfahren. Die Revision wird zugelassen.
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