L 4 RJ 94/99•Landessozialgericht NRW, 1999-09-27, L 4 RJ 94/99
Landessozialgericht NRW, 1999-09-27, L 4 RJ 94/99
L 4 RJ 94/99Sozialversicherungsgericht27.09.1999
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 4 RJ 94/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-09-27
Aktenzeichen: L 4 RJ 94/99
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:1999:0927.L4RJ94.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 12. April 1999 aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Sozialgericht zurückverwiesen. Das Sozialgericht wird auch über die Kosten des Berufungsverfahrens zu entscheiden haben. Die Revision wird nicht zugelassen.
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