L 7 VG 11/97•Landessozialgericht NRW, 1999-11-04, L 7 VG 11/97
Landessozialgericht NRW, 1999-11-04, L 7 VG 11/97
L 7 VG 11/97Sozialversicherungsgericht04.11.1999
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 7 VG 11/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-11-04
Aktenzeichen: L 7 VG 11/97
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:1999:1104.L7VG11.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 11.12.1996 abgeändert. Der Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 16.12.1994 i.d.F. des Widerspruchsbescheides vom 12.02.1996 verurteilt, an die Klägerin einen weiteren Betrag von 11.691,65 DM zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen. Der Beklagte trägt 9/10 der Kosten der Klägerin. Die Revision wird zugelassen.
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