Landessozialgericht NRW, 1999-12-10, L 3 RA 59/99

L 3 RA 59/99Sozialversicherungsgericht10.12.1999

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 3 RA 59/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-12-10

Aktenzeichen: L 3 RA 59/99

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:1999:1210.L3RA59.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Senat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 02.07.1999 abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.

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