Landessozialgericht NRW, 2000-01-06, L 10 B 19/99 P

L 10 B 19/99 PSozialversicherungsgericht06.01.2000

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 10 B 19/99 P — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-01-06

Aktenzeichen: L 10 B 19/99 P

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2000:0106.L10B19.99P.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 13.10.1999 abgeändert. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten. Kosten für das Beschwerdeverfahren sind gleichermaßen nicht zu erstatten.

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