Landessozialgericht NRW, 2000-01-06, L 11 B 45/99 KA

L 11 B 45/99 KASozialversicherungsgericht06.01.2000

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 11 B 45/99 KA — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-01-06

Aktenzeichen: L 11 B 45/99 KA

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2000:0106.L11B45.99KA.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 07.06.1999 wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die außergerichtlichen Kosten des Beklagten und der Beigeladenen zu 7) und 8) für das Beschwerdeverfahren zu erstatten. Der Gegenstandswert im Beschwerdeverfahren wird auf 200,68 DM festgesetzt.

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