Landessozialgericht NRW, 2000-01-10, L 10 B 22/99 P

L 10 B 22/99 PSozialversicherungsgericht10.01.2000

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 10 B 22/99 P — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-01-10

Aktenzeichen: L 10 B 22/99 P

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2000:0110.L10B22.99P.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Die Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Sozialgerichts Aachen vom 17.11.1999 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers für das Beschwerdeverfahren.

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