L 12 AL 165/98•Landessozialgericht NRW, 2000-02-09, L 12 AL 165/98
Landessozialgericht NRW, 2000-02-09, L 12 AL 165/98
L 12 AL 165/98Sozialversicherungsgericht09.02.2000
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 12 AL 165/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-02-09
Aktenzeichen: L 12 AL 165/98
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2000:0209.L12AL165.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Senat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 10. September 1998 wird zurückgewiesen. Die Bescheide vom 07. Oktober 1998 und vom 09. November 1999 werden aufgehoben. Die Beklagte hat auch die notwendigen außergerichtlichen Kosten im Berufungsverfahren zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.