Landessozialgericht NRW, 2000-02-09, L 12 AL 52/98

L 12 AL 52/98Sozialversicherungsgericht09.02.2000

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 12 AL 52/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-02-09

Aktenzeichen: L 12 AL 52/98

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2000:0209.L12AL52.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Münster vom 24.02.1998 geändert. Der Bescheid der Beklagten vom 27.07.1995 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 10.07.1996 und die Bescheide vom 27.10.1995 und 26.01.1996 werden aufgehoben. Die Beklagte hat dem Kläger die außergerichtlichen Kosten beider Rechtszüge zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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