L 12 AL 52/98•Landessozialgericht NRW, 2000-02-09, L 12 AL 52/98
Landessozialgericht NRW, 2000-02-09, L 12 AL 52/98
L 12 AL 52/98Sozialversicherungsgericht09.02.2000
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 12 AL 52/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-02-09
Aktenzeichen: L 12 AL 52/98
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2000:0209.L12AL52.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Münster vom 24.02.1998 geändert. Der Bescheid der Beklagten vom 27.07.1995 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 10.07.1996 und die Bescheide vom 27.10.1995 und 26.01.1996 werden aufgehoben. Die Beklagte hat dem Kläger die außergerichtlichen Kosten beider Rechtszüge zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
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