L 11 KA 204/99•Landessozialgericht NRW, 2000-02-23, L 11 KA 204/99
Landessozialgericht NRW, 2000-02-23, L 11 KA 204/99
L 11 KA 204/99Sozialversicherungsgericht23.02.2000
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 11 KA 204/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-02-23
Aktenzeichen: L 11 KA 204/99
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2000:0223.L11KA204.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 01.12.1999 wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass die Beklagte verurteilt wird, die ärztlichen Leistungen im Quartal III/1997 nach Punktwerten von 5,3845 Pfennigen im Primärkassenbereich und 6,0585 Pfennigen im Ersatzkassenbereich zu vergüten. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin auch im Berufungsverfahren. Die Revision wird zugelassen.
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