L 17 U 33/96•Landessozialgericht NRW, 2000-03-08, L 17 U 33/96
Landessozialgericht NRW, 2000-03-08, L 17 U 33/96
L 17 U 33/96Sozialversicherungsgericht08.03.2000
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 17 U 33/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-03-08
Aktenzeichen: L 17 U 33/96
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2000:0308.L17U33.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 9. Januar 1996 abgeändert. Unter Abänderung des Bescheides der Beklagten vom 26. Mai 1994 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 10. August 1994 wird festgestellt, daß eine beginnende Schwerhörigkeit mit beidseitigen Ohrgeräuschen Folge der anerkannten BK nach Nr. 2301 der Anlage zur BKV ist. Die weitergehende Feststellungsklage wird abgewiesen. Die Beklagte hat dem Kläger ein Fünftel der außergerichtlichen Kosten in beiden Rechtszügen zu erstatten.
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