L 10 B 1/00 SB•Landessozialgericht NRW, 2000-03-14, L 10 B 1/00 SB
Landessozialgericht NRW, 2000-03-14, L 10 B 1/00 SB
L 10 B 1/00 SBSozialversicherungsgericht14.03.2000
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 10 B 1/00 SB — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-03-14
Aktenzeichen: L 10 B 1/00 SB
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2000:0314.L10B1.00SB.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde des Beklagten wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 27.08.1999 abgeändert. Die Beklagte trägt 1/4 der außergerichtlichen Kosten des Klägers. Im übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.