Landessozialgericht NRW, 2000-04-05, L 11 KA 48/99

L 11 KA 48/99Sozialversicherungsgericht05.04.2000

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 11 KA 48/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-04-05

Aktenzeichen: L 11 KA 48/99

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2000:0405.L11KA48.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 10.02.1999 wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die außergerichtlichen Kosten des Beklagten und der Beigeladenen zu 8) auch für Berufungsverfahren zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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