Landessozialgericht NRW, 2000-04-05, L 11 KA 89/99

L 11 KA 89/99Sozialversicherungsgericht05.04.2000

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 11 KA 89/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-04-05

Aktenzeichen: L 11 KA 89/99

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2000:0405.L11KA89.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 21.04.1999 abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die außergerichtlichen Kosten des Beklagten in beiden Rechtszügen zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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