Landessozialgericht NRW, 2000-04-10, L 4 B 14/99

L 4 B 14/99Sozialversicherungsgericht10.04.2000

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 4 B 14/99 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-04-10

Aktenzeichen: L 4 B 14/99

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2000:0410.L4B14.99.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Auf die Anschlußbeschwerde des Bezirksrevisors wird der Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 19.08.1999 geändert. Die Entschädigung des Antragstellers wird auf DM 1066,80 festgesetzt. Die Beschwerde des Antragstellers wird zurückgewiesen. Kosten sind für das Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

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