Landessozialgericht NRW, 2000-04-27, L 16 AR 1/00

L 16 AR 1/00Sozialversicherungsgericht27.04.2000

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 16 AR 1/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-04-27

Aktenzeichen: L 16 AR 1/00

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2000:0427.L16AR1.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Senat

Tenor

Das Begehren des Antragstellers, die Satzung der Antragsgegnerin aus dem Jahre 1989 in Teilen für nichtig zu erklären, wird als unzulässig verworfen. Außergerichtliche Kosten sind für das Antragsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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