L 7 B 6/00 SB•Landessozialgericht NRW, 2000-05-02, L 7 B 6/00 SB
Landessozialgericht NRW, 2000-05-02, L 7 B 6/00 SB
L 7 B 6/00 SBSozialversicherungsgericht02.05.2000
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 7 B 6/00 SB — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-05-02
Aktenzeichen: L 7 B 6/00 SB
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2000:0502.L7B6.00SB.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 29.02.2000 abgeändert.
Hinsichtlich des Begehrens auf Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen des Nachteilsausgleiches "B" wird dem Kläger ab Februar 2000 Prozesskostenhilfe ohne Kostenbeteiligung bewilligt und Rechtsanwalt L beigeordnet.
Im übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
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