Landessozialgericht NRW, 2000-05-03, L 11 KA 88/99

L 11 KA 88/99Sozialversicherungsgericht03.05.2000

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 11 KA 88/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-05-03

Aktenzeichen: L 11 KA 88/99

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2000:0503.L11KA88.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Düsseldorf vom 30.04.1999 wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die außergerichtlichen Kosten der Beklagten auch für das Berufungsverfahren zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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