L 11 KA 10/99•Landessozialgericht NRW, 2000-05-10, L 11 KA 10/99
Landessozialgericht NRW, 2000-05-10, L 11 KA 10/99
L 11 KA 10/99Sozialversicherungsgericht10.05.2000
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 11 KA 10/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-05-10
Aktenzeichen: L 11 KA 10/99
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2000:0510.L11KA10.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 19.11.1998 wird zurückgewiesen. Die Kläger haben die außergerichtlichen Kosten der Beklagten auch im Berufungsverfahren zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
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