L 12 AL 104/00•Landessozialgericht NRW, 2000-05-23, L 12 AL 104/00
Landessozialgericht NRW, 2000-05-23, L 12 AL 104/00
L 12 AL 104/00Sozialversicherungsgericht23.05.2000
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 12 AL 104/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-05-23
Aktenzeichen: L 12 AL 104/00
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2000:0523.L12AL104.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 07. April 2000 wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat auch die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers im Berufungsverfahren zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
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