Landessozialgericht NRW, 2000-05-23, L 15 U 116/99

L 15 U 116/99Sozialversicherungsgericht23.05.2000

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 15 U 116/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-05-23

Aktenzeichen: L 15 U 116/99

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2000:0523.L15U116.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Senat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 28. April 1999 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Klägerin unter Anrechnung der vom beigeladenen Land gezahlten Grundrente die Verletztenrente von 30 v.H. der Vollrente bis zum 23.November 1997 und danach bis zum 30. Juni 1998 eine solche in Höhe von 20 v.H. der Vollrente zu gewähren ist. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin auch für das Berufungsverfahren. Die Revision wird zugelassen.

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