L 15 U 150/97•Landessozialgericht NRW, 2000-05-30, L 15 U 150/97
Landessozialgericht NRW, 2000-05-30, L 15 U 150/97
L 15 U 150/97Sozialversicherungsgericht30.05.2000
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 15 U 150/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-05-30
Aktenzeichen: L 15 U 150/97
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2000:0530.L15U150.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 18. März 1997 geändert. Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Bescheides vom 21. April 1995 verurteilt, der Klägerin ab 01. Juni 1995 eine Dauerrente in Höhe von 50 vom Hundert der Vollrente zu zahlen. Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten der Klä gerin in beiden Rechtszügen zu tragen. Die Revision wird nicht zugelassen.
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