Landessozialgericht NRW, 2000-06-09, L 14 RA 80/99

L 14 RA 80/99Sozialversicherungsgericht09.06.2000

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 14 RA 80/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-06-09

Aktenzeichen: L 14 RA 80/99

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2000:0609.L14RA80.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Senat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 12.08.1999 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin auch im Berufungsverfahren. Im übrigen sind außergerichtliche Kosten nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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