Landessozialgericht NRW, 2000-07-04, L 11 KA 121/99

L 11 KA 121/99Sozialversicherungsgericht04.07.2000

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 11 KA 121/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-07-04

Aktenzeichen: L 11 KA 121/99

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2000:0704.L11KA121.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 23.06.1999 wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten des Klägers auch im Berufungsverfahren zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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