Landessozialgericht NRW, 2000-07-31, L 4 B 8/00

L 4 B 8/00Sozialversicherungsgericht31.07.2000

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 4 B 8/00 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-07-31

Aktenzeichen: L 4 B 8/00

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2000:0731.L4B8.00.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Die Beschwerde des Antragsgegners wird mit der Maßgabe, daß die Schreibkosten um 5 DM gekürzt werden, zurückgewiesen. Kosten sind für das Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

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