L 10 V 6/98•Landessozialgericht NRW, 2000-08-16, L 10 V 6/98
Landessozialgericht NRW, 2000-08-16, L 10 V 6/98
L 10 V 6/98Sozialversicherungsgericht16.08.2000
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 10 V 6/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-08-16
Aktenzeichen: L 10 V 6/98
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2000:0816.L10V6.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 19.11.1997 abgeändert. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 20.03.1990 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 28.07.1992 verurteilt, die Bescheide vom 10.02.1954 und 26.04.1954 zurückzunehmen und dem Kläger unter Anerkennung einer chronischen posttraumatischen Belastungsstörung ab Januar 1986 Versorgung nach einer MdE um 40 v.H. zu gewähren. Der Beklagte trägt 3/4 der erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen. Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.