Landessozialgericht NRW, 2000-08-29, L 6 (10) V 70/96

L 6 (10) V 70/96Sozialversicherungsgericht29.08.2000

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 6 (10) V 70/96 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-08-29

Aktenzeichen: L 6 (10) V 70/96

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2000:0829.L6.10V70.96.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Senat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 07.10.1996 abgeändert. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 20.01.1992 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 30.09.1992 verurteilt, dem Kläger ab 01.04.1987 Rentenberufsschadensausgleich zu gewähren. Der Beklagte hat dem Kläger die notwendigen außergerichtlichen Kosten beider Rechtszüge zu erstatten Die Revision wird nicht zugelassen.

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