Landessozialgericht NRW, 2000-08-31, L 9 AL 171/98

L 9 AL 171/98Sozialversicherungsgericht31.08.2000

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 9 AL 171/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-08-31

Aktenzeichen: L 9 AL 171/98

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2000:0831.L9AL171.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 03. September 1998 wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat der Klägerin auch die ihr im Berufungsverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.

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