Landessozialgericht NRW, 2000-09-20, L 11 KA 16/00

L 11 KA 16/00Sozialversicherungsgericht20.09.2000

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 11 KA 16/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-09-20

Aktenzeichen: L 11 KA 16/00

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2000:0920.L11KA16.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 06.10.1999 wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die außergerichtlichen Kosten des Beklagten auch für das Berufungsverfahren zu tragen. Die Revision wird zugelassen.

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