Landessozialgericht NRW, 2000-09-20, L 11 KA 69/00

L 11 KA 69/00Sozialversicherungsgericht20.09.2000

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 11 KA 69/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-09-20

Aktenzeichen: L 11 KA 69/00

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2000:0920.L11KA69.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 11.04.2000 wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu 8) und des Beklagten auch für das Berufungsverfahren zu tragen. Die Revision wird zugelassen

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