L 8 RJ 44/99•Landessozialgericht NRW, 2000-12-13, L 8 RJ 44/99
Landessozialgericht NRW, 2000-12-13, L 8 RJ 44/99
L 8 RJ 44/99Sozialversicherungsgericht13.12.2000
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 8 RJ 44/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-12-13
Aktenzeichen: L 8 RJ 44/99
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2000:1213.L8RJ44.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 26.01.1999 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für den Berufungsrechtszug zwischen den Beteiligten nicht zuerstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
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