L 9 AL 110/99•Landessozialgericht NRW, 2001-01-25, L 9 AL 110/99
Landessozialgericht NRW, 2001-01-25, L 9 AL 110/99
L 9 AL 110/99Sozialversicherungsgericht25.01.2001
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 9 AL 110/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-01-25
Aktenzeichen: L 9 AL 110/99
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2001:0125.L9AL110.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 13. April 1999 geändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 22. Juli 1997 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 28. November 1997 verurteilt, der Klägerin Arbeitslosengeld vom 12. Juni bis 31. Dezember 1997 unter Berücksichtigung der Leistungsgruppe A zu bewilligen. Die Beklagte hat die der Klägerin in beiden Rechtszügen entstanden außergerichtlichen Kosten zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.
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