L 6 SB 164/99•Landessozialgericht NRW, 2001-02-20, L 6 SB 164/99
Landessozialgericht NRW, 2001-02-20, L 6 SB 164/99
L 6 SB 164/99Sozialversicherungsgericht20.02.2001
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 6 SB 164/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-02-20
Aktenzeichen: L 6 SB 164/99
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2001:0220.L6SB164.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 15.06.1999 abgeändert. Der Beklagte wird verurteilt, unter Abänderung des Bescheides vom 05.03.1996 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 28.10.1996 einen GdB von 50 festzustellen. Dem Beklagten werden die außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen auferlegt. Die Revision wird zugelassen.
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