L 7 VS 4/99•Landessozialgericht NRW, 2001-03-15, L 7 VS 4/99
Landessozialgericht NRW, 2001-03-15, L 7 VS 4/99
L 7 VS 4/99Sozialversicherungsgericht15.03.2001
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 7 VS 4/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-03-15
Aktenzeichen: L 7 VS 4/99
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2001:0315.L7VS4.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 04.12.1998 abgeändert. Der Beklagte wird unter Abänderung der Bescheide vom 28.04.1994 und 10.01.1995, beide in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 06.03.1995, verurteilt, dem Kläger Versorgung nach § 80 SVG für die Zeit von März 1983 bis Februar 1993 nach einer MdE um 50 % nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu gewähren. Im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Der Beklagte trägt ein Drittel der Kosten des Verfahrens. Die Revision wird zugelassen.
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