Landessozialgericht NRW, 2001-03-21, L 12 AL 114/00

L 12 AL 114/00Sozialversicherungsgericht21.03.2001

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 12 AL 114/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-03-21

Aktenzeichen: L 12 AL 114/00

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2001:0321.L12AL114.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 17. Mai 2000 abgeändert und die Klage abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind einander in beiden Instanzen nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.

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